Mitglieder


  • Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige, natürliche und juristische Person werden, sofern sie die Satzung anerkennt und nach ihr handelt.

  • Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern.
  • Die Mitglieder nehmen an der Mitgliederversammlung teil, können Anträge zur Abstimmung stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen. Sie bestimmen durch Mehrheitsentscheidungen die Grundlinien der Vereinsarbeit.


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    Beitrittserklärung


    Mitgliedsbeiträge:                     Mindestbeitrag 12,00 Euro im Jahr